Rauchmelderpflicht im Saarland

Rauchmelderpflicht im Saarland

Die Rauchmelderpflicht im Saarland im Detail

Die Rauchmelderpflicht Saarland wurde am 18. Februar 2004 beschlossen.

Die Rauchmelderpflicht Saarland gilt für folgende Wohnungen:

  • Neubauten und Umbauten seit Februar 2004
  • Eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten soll voraussichtlich 2014 eingeführt werden

So viele Rauchmelder sind pro Wohnung nötig:

Mit Rauchmeldern müssen alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen verlaufen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden (Eine Wohnung mit einem Schlafzimmer und einem Kinderzimmer ohne Flur benötigt also 2 Rauchmelder)

Wer ist für den Einbau und Betrieb der Rauchmelder zuständig?

Die Verantwortlichkeit für den Einbau und die Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder ist ist in der Verordnung zur Rauchmelderpflicht Saarland nicht geregelt. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht Saarland

Die Rauchmelderpflicht Saarland ist in § 46 Absatz 4 (LBauO) Landesbauordnung Saarland geregelt und hier nachzulesen.

Quelle: www.rauchmelderpflicht.net

admin

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